Unsere Gewässer


Durch Niedaltdorf fließen drei Gewässer: die Nied, der Ihner Bach und der Remelbach. Insbesondere die Nied zieht viele Besucher an. Ihre herausragenden Prädikate sind die gute Wasserqualität und ihre reizvolle Einfügung in eine noch weitgehend intakte Flusslandschaft. Eine große Artenvielfalt an Fischen, anderen Wassertieren und Pflanzen findet man im Naturraum 'Nied' vor. Der Leitfisch der Region, die Barbe, ist bei uns noch zahlreich vertreten. Genau das Richtige für das Anglerherz!

Die Nied

 

Das Tal der Nied liegt zwischen Saarbrücken und Metz im saarländisch-lothringischen Grenzgebiet. Sie hat eine Länge von 163 km. Der überwiegende Flusslauf befindet sich in Frankreich, lediglich die letzten 16 km von Niedaltdorf bis zur Saarmündung verläuft auf deutschem Gebiet. Bedingt durch ihr -gemessen an ihrer Größe- sehr großes Wassereinzugsgebiet von 1300km~, kommt es zu regelmäßigen Hochwassern, die in manchen Jahren  enorme Ausmasse annehmen können. Hierdurch werden Uferbefestigungen weggerissen  und veränderten  in der Vergangenheit den Flusslauf.

 

Vom Eintritt der Nied an der Grenze zu Frankreich bis bis zu unserem Nachbarort Hemmersdorf ist der ASV Niedaltdorf Pächter einer 6,5 km langen Flussstrecke. Diese umschließt in einer S-förmigen Doppelschleife unseren Ort und eine angrenzende Wiesenaue. Die gesamte Pachtstrecke ist fast ausschließlich beidseitig zu befischen (außer an einem ca. 2km langem Teilstück, wo eine Flussseite zu einem Naturschutzgebiet gehört). Die Wasserspiegelbreite beträgt im Durchschnitt 8-10m. Wassertiefe und Fließgeschwindigkeiten variieren stark. Man findet ruhig fließende, bis 4,50m tiefe, aber auch schnelle bis turbulente flache Abschnitte. Die Uferbeschaffenheit ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Normalerweise herrscht eine mittlere  Böschungsneigung vor, es gibt aber auch Abschnitte mit flachen Kiesbänken. In einigen vorhandenen Steilböschungen findet der farbenfrohe Eisvogel ideale Brutbedingungen vor. Die Ufervegetation besteht aus  Weidenhecken, Schwimmblattpflanzen, Riesenbeerklau,  sowie verschiedene Baumarten wie u.a. Erlen, Eschen und  Weiden. Im Fluss findet man Laichkraut, Wasserknöterich sowie vereinzelt Seerosen-, Binsen- und Schilffelder. Das Substratverhältnis des Gewässerbodens setzt sich wie folgt zusammen: Fels>5%, Geröll/Schotter 50mm >35%,  Kies 5-50mm 40%, Sand 5mm 5%, Lehm/Ton 5% und Schlamm 10%.

Die gesamte Strecke gehört, wie bereits erwähnt,  zur Barbenregion. Die Wasserqualität beträgt im Durchschnitt 2,0. Besonders stolz sind wir auf den Artenreichtum unseres Gewässers. So ist zum Beispiel die vielerorts selten gewordene Barbe laut Untersuchung des Fischereiverbandes Saar in der Nied noch "sehr häufig" vertreten. Als typischer Begleitfisch fehlt auch die Nase nicht. Dank der vielen Unterstellmöglichkeiten findet  der Hecht ideale Lebensbedingungen vor. Rotauge, Döbel, Hasel und Barsch sind ebenso sehr zahlreich anzutreffen.

 

Wir wollen aber auch  das Vorkommen von zahlreichen Kleinfischarten wie z.B. den Bitterling (Fisch des Jahres 2008) nicht unerwähnt lassen. Dieser ist bei seiner Fortpflanzung auf die in der Nied ebenfalls lebende Flussmuschel angewiesen. Auch Steinbeisser, Mühlkoppe, Gründling, Elritze, Stichling, Schmerle und der Schneider bereichern das Artenspektrum und sind ein wichtiges Glied in der Nahrungskette, sprich Speisezettel unserer Freunde Hecht, Barsch, Forelle & Co.


Der Ihner Bach

 

Der Ihner Bach ist ein Wiesenbach. Er mündet am Ortsanfang von Niedaltdorf zwischen der Tropfsteinhöhle und ehemaliger Zollstation in die Nied. Er ist auf unserer 1 km langen Pachtstrecke überwiegend von Kopf- und Trauerweiden sowie Erlen und Eschen gesäumt. Die durchschnittliche Breite beträgt bei normaler Wasserführung 4m. Der Bach ist ruhig bis schnell fließend mit Turbulenzen. Sehr häufig ändert sich die Wassertiefe von 0,3 bis 0,7m. Der Schlammanteil beträgt ledigleich 15%. Die natürlichen Struckturelemente sind Rausche und Stromschnellen, Verwurzlungen im Uferbereich, einige Inselbildungen und Anschwemmungen von Todholz.

 

Im Grunde wäre der Ihner Bach ein hervorragendes Salmonidengewässer, wenn nicht durch die regelmäßig stattfindenen Hochwasser in der Vergangenheit die alte, zwischen Ihn und Niedaltdorf liegende Kläranlage überspült hätten. Der inzwischen erfolgte Neubau wird hier in Zukunft Abhilfe schaffen. Der Döbel, der im Ihner Bach wegen seiner Anpassungsfähigkeit und Anspruchslosigkeit an die Gewässergüte sowie der verminderten Konkurenz seitens der Bachforelle, hier eine gewisse Dominanz erreicht hat, wird hoffentlich zukünftig eine ernsthafte Konkurenz durch die "Rotgetupfte" erhalten. Durch ein kontinuierliches Besatzprogramm mit Forellenrogen wollen wir diese Entwicklung unterstützen.

 

Der Remelbach

 

Ein ideales Fliegenfischergewässer ist der Remelbach. Ebenfalls von Frankreich kommend schlängelt sich der kleine Wiesenbach mit einer durchschnittlichen Breite von 4,50m und einer Wattiefe von 0,60m als herrliches Angelrevier auf 1,3 km Länge durch die schöne Landschaft. Die Fließgeschwindigkeit variiert stark: von schnell fließend mit Turbulenzen bis hin zu fast völligem Stillstand im Mündungsbereich, da er gegen die Fließrichtung in die Nied mündet. Dies verursacht einen Rückstau von fast 200m. Der Pflanzenbewuchs ist meist nur gering, die Uferböschung in der Regel flach. Lediglich 10% sind als Steilufer ausgewiesen. Mit einem Schlammanteil von nur 20% liegt im Bachbett meist nur Geröll, Schotter und gewachsener Fels.

 

Bachforellen und Döbel sind häufig anzutreffen und bieten guten Sport beim Drill. Wir bitten alle Angler, die gefangenen Döbel zu entnehmen und der Verwertung zuzuführen. Alle Maßnahmen einer erfolgreichen Selbstverbreitung der Bachforelle bleiben bei einer zu starken Population der Döbel auf der Strecke. Im Mündungsbereich  des Remelbaches stehen kapitale Raubfische wie Hecht und Barsch.


Behindertengerechter Angelplatz

 

Was lange währt, wird endlich gut...

 

Im November 1998 machten wir uns in der Vorstandsitzung Gedanken über einen behinderten- und rollstuhlgerechten Angelplatz. Der damalige 1.Vorsitzende Wolfgang Reipert und der damalige 1.Kassierer Bernd Hoen brachten diese Idee in die Vorstandsitzung hinein, ein Vereinsmitglied, ein bis daher begeisterter Angler, war kurz vorher durch Beinamputationen  an den Rollstuhl gefesselt worden. Beide Vorstandsmitglieder waren der Meinung, dass ein rollstuhlgerechter Angelplatz gebaut werden müsse, im Sinne aller. In einer Sitzung aller Angelvereine der Nied wurde dieser Vorschlag begeistert aufgenommen. Der 1.Vorsitzende der Angelinteressengemeinschaft Rehlingen-Siersburg, Joachim Krotten, wandte sich an den Bürgermeister Martin Silvanus, der umgehend die beiden Beauftragten der Gemeinde Rehlingen-Siersburg informierte. Auch diese waren von dieser Idee sehr angetan, waren doch beide bis zu ihrer Behinderung ebenfalls begeisterte Angler. Doch so einfach, wie man glaubte, war der Bau dieser behinderten- und rollstuhlgerechten Angelplätze nicht. Diese mussten von oberster Stelle (Ministerium,Landtratsamt) genehmigt werden. Die Planungsarbeiten wurden von der Gemeinde Rehlingen-Siersburg erstellt, wobei auf viele Einzelheiten geachtet werden musste. So durften zum Beispiel nur Materialien verwendet werden, die witterungsbeständig sind und auch die jährlichen Hochwasser aushalten.

Im März 2002 konnte mit dem Aushub und dem Betonieren des Fundaments begonnen werden, im Mai 2002 der Angelsteg montiert werden. Ende Mai 2003 wurde der behindertengerechte Angelplatz dann feierlich seiner Bestimmung übergeben. Ohne das große Engagement des Bürgermeister Martin Silvanus und der ständig ''am Ball bleibenden'' Vereinsvertreter wäre dieses Projekt in den Verwaltungsmühlen gescheitert. Wir bedanken uns bei allen vorgenannten Personen sowie beim Ortsrat Niedaltdorf, der dieses Projekt ebenso wie das saarländische Ministerium für Gesundheit und Soziales finanziell mitunterstützten.

Fischarten

 

Einheimische Fischarten im Sinne des Saarländischen Fischereigesetzes sind

 

Bachneunauge (Lampetra planeri)

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

Atlantischer Stör (Acipenser sturio)

Atlantischer Lachs (Salmo salar)

Bachforelle (Salmo trutta forma fario)

Seeforelle (Salmo trutta forma lacustris)

Meerforelle (Salmo trutta trutta)

Äsche (Thymallus thymallus)

Rotauge/Plötze (Rutilus rutilus)

Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)

Moderlieschen (Leucaspius delineatus)

Laube/Ukelei (Alburnus alburnus)

Hasel (Leuciscus leuciscus)

Elritze (Phoxinus phoxinus)

Döbel (Leuciscus cephalus)

Schneider (Alburnoides bipunctatus)

Gründling (Gobio gobio)

Schleie (Tinca tinca)

Nase (Chondrostoma nasus)

 

 

Mindestmaße

 

Auf folgende Fischarten darf sowohl in offenen als auch in geschlossenen Gewässern der Fischfang nur ausgeübt werden, wenn sie, von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse gemessen, mindestens folgende Längen haben:

 

Aal          50 cm

Hecht      50 cm

Zander    45 cm

Barbe      40 cm

Karpfen   35 cm

Nase       30 cm

Äsche     30 cm

Wels       30 cm

Bachforelle 25 cm

Schleie   25 cm

 

 

Artenschonzeiten

 

Für alle offenen und geschlossenen Gewässer gelten folgende Schonzeiten, in denen der Fang der nachstehenden Arten verboten ist:

 

Bachforellen vom 1. Oktober bis 31. März

Äschen vom 1. März bis 30. April

Barben vom 15. März bis 15. Juni

Nasen vom 15. März bis 15. Juni

Zander vom 1. April bis 31. Mai

Hechte vom 15. Februar bis 30. April

 

 

Ganzjährig geschützte Fischarten

 

Auf folgende Fischarten darf, mit Ausnahme von geschlossenen Privatgewässern, die ausschließlich der Zucht von Fischen dienen, der Fang nicht ausgeübt werden:

 

Bachschmerle (Barbatula barbatula)

Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)

Dreistacheliger Stichling (Gasterosteus aculeatus)

Elritze (Phoxinus phoxinus)

Moderlieschen (Leucaspius delineatus Heckel)

Mühlkoppe (Cottus gobio)

Rutte (Lota Lota)

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Schneider (Alburnoides bipunctatus)

Steinbeißer (Cobitis taenia)

Bachneunauge (Lampetra planeri)

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)

Europäischer Flusskrebs (Astacus astacus)

Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)

Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera

Große Flussmuschel (Unio tumidus)

Große Teichmuschel (Anodonta cygnea)

Kleine Flussmuschel (Unio crassus)

Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata)

Malermuschel (Unio pictorum)

 

Das Befischen des Ihner Baches ist nur vom 1. April bis 15. Mai erlaubt und auch ausschließlich den Vereinsmitgliedern vorbehalten!! Vom 16. Mai bis 31. März ist der Ihner Bach gesperrt (Schonzeit)!